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Neonazis hätten marschieren dürfen
München (dpa/ND). Die Stadt München hätte 2008 den sogenannten Heldengedenkmarsch von Neonazis nicht verbieten dürfen. In einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München ein entsprechendes Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts bestätigt.Die Stadt hatte eine für den 15. November 2008 angemeldete Neonazi-Kundgebung in der Münchner Innensta...
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