Unregelbar

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Heute berät das Kabinett. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Gepäck. Der Mindestlohn in der Branche soll kommen – wenn die kleine FDP ihren Widerstand dagegen doch endlich aufgeben möge. Unter dem Druck, das AÜG nachzubessern, den Mindestlohn in der Leiharbeit endlich einzuführen, steht von der Leyen nicht erst seit der gestrigen Verhandlung vorm Bundesarbeitsgericht (BAG), das der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit absprach. Doch was die Ministerin will, geht nicht weit genug. Und was die DGB-Gewerkschaften fordern, nämlich gleiche Bedingungen für Leiharbeiter und Stammbelegschaft, steht bereits im Gesetz, mit dem Zusatz, dass mit einem Tarifvertrag davon abgewichen werden darf.

Der Satz gehört gestrichen. Zu oft haben Gewerkschaften wie die CGZP davon Gebrauch gemacht. Und bestimmt finden auch in Zukunft Unternehmer oder gelbe Gewerkschaften einen Weg ums Gesetz. Die Folge sind miese Arbeitsbedingungen. Der Anwalt eines Leiharbeitgeberverbandes sagte gestern vor dem BAG, es gehe beim CGZP-Beschluss »um die Existenz von vielen tausend Zeitarbeitsfirmen«. Das stimmt. Und wenn wir schon dabei sind: Warum nicht die Leiharbeit ganz abschaffen? Das wäre die vermutlich einzig wirkungsvolle Verhinderung von Missbrauch.

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