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Automatische Erfassung von Stimmzetteln

Kommunalwahlen

Stimmzettel dürfen bei einer Kommunalwahl mit einem speziellen Computerprogramm automatisch erfasst werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 30. Dezember 2010 (Az. 2 A 10620/10.OVG) in Koblenz.

Jeder Bürger könne bei dem Verfahren alle wesentlichen Schritte der Wahl ohne technische Vorkenntnisse nachvollziehen. Die Wahl zum Stadtrat in Frankenthal vom Juni 2009 sei gültig. Bei der Wahl hatten die Wähler Stimmzettel ausgefüllt und abgegeben. Das Computerprogramm kam erst bei der Stimmenauszählung zum Einsatz: Nach Wahlende las ein Wahlhelfer unter Aufsicht das jeweilige Stimmergebnis vor,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188265.automatische-erfassung-von-stimmzetteln.html

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