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Neue Austauschkriterien für die GKV-Patienten

Neuregelung 2011: Arzneimittel

Neu definierte Austauschkriterien müssen ab 1. Januar 2011 in den Apotheken beachtet werden, so dass viele Patienten andere Arzneimittel als bisher erhalten werden. Auf diese gesetzliche Neuregelung macht die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufmerksam. So kann es sein, dass Patienten nun Rabatt-Arzneimittel ihrer Krankenkasse bekommen, wo bisher kein Austausch nötig war.

Grundsätzlich muss die Apotheke ein verordnetes Arzneimittel gegen ein preisgünstiges (Ra- batt-)Arzneimittel austauschen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So müssen Wirkstoff und Wirkstärke identisch sowie die Darreichungsform gleich oder austauschbar sein. Neu geregelt wurden jetzt Indikationsbereich und Packungsgröße. Bisher musste das Arzneimittel immer dann ausgetauscht werden, wenn es ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188289.neue-austauschkriterien-fuer-die-gkv-patienten.html

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