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Straßburg rügt deutsches Strafrecht
Europäischer Gerichtshof erneuert Kritik an Gesetz zur Sicherungsverwahrung
Erneut hat Europa die Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher in Deutschland gerügt. Ob das den Klägern nützt, ist nach den Erfahrungen vom letzten Jahr fraglich.
Sicherungsverwahrung, die nicht bereits im Urteil, sondern erst am Ende der Haftzeit angeordnet wurde, verstößt gegen Grundrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) veröffentlichte gestern Urteile in vier Fällen, in denen die Bundesrepublik erneut für ihren Umgang mit Straftätern gerügt wird. Drei sind identisch mit dem 2009 entschiedenen zum Rückwirkungsverbot, bei einem Fall ...
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