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Entscheidung am 3. Februar
Gössner-Klage gegen Verfassungsschutz
Köln (ND-Meier). Im Verfahren des Publizisten und Menschenrechtsaktivisten Rolf Gössner gegen das von ihm verklagte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird das Verwaltungsgericht Köln am 3. Februar seine Entscheidung öffentlich machen. Das kündete der Vorsitzende Richter Folker Stemshorn gestern während der zweiten und letzten mündlichen Verhandlung an. Entscheiden muss das Gericht, ob die knap...
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