Entscheidung am 3. Februar
Gössner-Klage gegen Verfassungsschutz
Köln (ND-Meier). Im Verfahren des Publizisten und Menschenrechtsaktivisten Rolf Gössner gegen das von ihm verklagte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird das Verwaltungsgericht Köln am 3. Februar seine Entscheidung öffentlich machen. Das kündete der Vorsitzende Richter Folker Stemshorn gestern während der zweiten und letzten mündlichen Verhandlung an. Entscheiden muss das Gericht, ob die knapp 40 Jahre währende Beobachtung des Juristen Gössner nebst »der erfolgten Erhebung und Speicherung von Daten« rechtswidrig gewesen ist. Stemshorn betonte, dass man nur auf Grundlage der lesbaren Seiten der vom BfV geführten Gössner-Personenakte entscheiden könne. »Viele Seiten«, so der Richter, »sind so geschwärzt, dass man nichts mehr erkennen kann.« Aus der Bewertung falle insbesondere auch vom BfV nachträglich vorgelegtes belastendes Material, das ursprünglich nicht in der Personenakte vorhanden war. Rolf Gössner wertete die Ergebnisse des zweiten Verhandlungstages als »durchwachsen«. Völlig unklar sei, wie das Verfahren ausgehen werde.
In das Visier des Geheimdienstes geraten war Gössner als Student – wegen Aktivitäten im »Sozialdemokratischen Hochschulbund« (SHB). Der habe sich 1972 in »Sozialistischer Hochschulbund« umbenannt und ab da, so die Argumentation der Verfassungsschützer, der »marxistischen Lehre des Klassenkampfes« verschrieben. Durch seine »aktive Mitgliedschaft« habe Gössner diesem Kurs zugestimmt. Doch Gössner hat den SHB bereits 1970 verlassen.
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