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Militanztexte vom Regierungsnetzwerk
Gefahrenprognosen sind ein mächtiges Mittel für Behörden, Meinungsfreiheit einzuschränken
Werden Demonstrationen verboten oder mit Auflagen eingeschränkt, hat die Polizei meist eine Gefahrenprognose erstellt, die vor Sicherheitsmängeln warnt. Die Prognosen sind schwer überprüfbar, aus Sicht der Behörden ist das kein Nachteil. Bürgerrechte bleiben dabei auf der Strecke. Was fehlt, sind verbindliche Sanktionen, wenn mal wieder Jahre später die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde.
Ende Januar musste das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin noch einmal über das Agieren der Polizei beim G8-Gipfel von Heiligendamm entscheiden. Das Verbot eines Sternmarsches, mit dem G8-Gegner am 7. Juni 2007 gegen das Treffen protestieren wollten, wurde für rechtswidrig erklärt. »Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass mit dem Verbot unzulässig in das Grundrecht der Meinungs- und Demon...
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