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Lediger Vater bekam Recht
Besuchsrecht
Ein unverheirateter Vater hat erneut mit Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geklagt. Deutschland muss dem 52-jährigen Griechen aus Pulheim (bei Köln) 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Streit vor deutschen Gerichten um ein Besuchsrecht des Vaters hat fast sechseinhalb Jahre gedauert – zu lange, befanden die Straßburger Richter und werteten dies als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist. Als der Mann die Frau kennenlernte, war sie noch verheiratet, lebte aber von ihrem Mann getrennt. Der Sohn wurde 1995 geboren. Die Eltern trennte...
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