Lediger Vater bekam Recht
Besuchsrecht
Der Streit vor deutschen Gerichten um ein Besuchsrecht des Vaters hat fast sechseinhalb Jahre gedauert – zu lange, befanden die Straßburger Richter und werteten dies als Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist.
Als der Mann die Frau kennenlernte, war sie noch verheiratet, lebte aber von ihrem Mann getrennt. Der Sohn wurde 1995 geboren. Die Eltern trennten sich ein Jahr später, und die Frau heiratete erneut. Zwei Jahre setzte sie alle juristischen Mittel ein, um jeden Kontakt zwischen dem Vater und seinem heute 16-jährigen Sohn zu verhindern. Sie lehnte einen Vaterschaftstest mit dem Argument ab, das Kind sei der Sohn ihres ersten Ehemannes.
Die Richter gaben dem Vater Recht, der auch einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens geltend gemacht hatte. Die deutschen Gerichte hätten nichts gegen die »Obstruktion« durch die Mutter unternommen, beklagte das Gericht. Jüngste EGMR-Urteile (siehe ND-Ratgeber vom 12. Januar 2011) haben inzwischen in Deutschland neue Überlegungen für eine väterfreundlichere Regelung beim Sorgerecht ausgelöst.
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