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Rechtsstreit eines Muslims geht weiter

Kündigung (1)

Die Kündigung eines Muslims, der aus Glaubensgründen die Arbeit verweigerte, beschäftigt weiter die Richter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verwies am 24. Februar 2011 die Klage des Mannes wegen unzureichender Faktenlage zurück an das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 AZR 636/09).

Das BAG stellte fest, Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten. Ist dies nicht möglich, ist aber auch eine Kündigung zulässig, wie das BAG am 24. Februar 2011 entschied. Der Kläger ist muslimischen Glaubens und arbeitet seit 1994 für den beklagten Supermarkt. Zunächst war er in der Waschstraße beschäftigt; als die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193165.rechtsstreit-eines-muslims-geht-weiter.html

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