Rechtsstreit eines Muslims geht weiter
Kündigung (1)
Das BAG stellte fest, Arbeitgeber müssen sich bemühen, ihre Mitarbeiter so zu beschäftigen, dass sie mit ihrem Glauben nicht in Konflikt geraten. Ist dies nicht möglich, ist aber auch eine Kündigung zulässig, wie das BAG am 24. Februar 2011 entschied.
Der Kläger ist muslimischen Glaubens und arbeitet seit 1994 für den beklagten Supermarkt. Zunächst war er in der Waschstraße beschäftigt; als die stillgelegt wurde, wurde er als Ladenhilfe in der Getränkeabteilung beschäftigt. Ob er dabei auch schon Flaschen mit alkoholischen Getränken im Regal nachfüllen musste, ist umstritten. Ab März 2007 konnte er in der Kühl- und Käseabteilung arbeiten, war dort aber mehrfach und längere Zeit krank. Der Arbeitgeber versetzte ihn daher in die Getränkeabteilung zurück. Das lehnte der Arbeitnehmer ab. Aus Glaubensgründen sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Daraufhin schickte der Supermarkt die Kündigung.
Das BAG ging von einer ernstlichen Glaubens- und Gewissensfrage des Arbeitnehmers aus. Allerdings habe er einen Arbeitsvertrag als Ladenhilfe unterschrieben und müsse daher grundsätzlich auch alle Tätigkeiten verrichten, die zu diesem Beruf gehören. Das entsprechende Weisungsrecht leite sich aus der Berufsfreiheit des Arbeitgebers ab.
Allerdings müsse der Arbeitgeber »nach billigem Ermessen« entscheiden und daher die Belange des Arbeitnehmers soweit zumutbar berücksichtigen, so das Bundesarbeitsgericht weiter. Daher müsse der Supermarkt prüfen, ob er den Muslim an anderer Stelle beschäftigen kann.
Damit muss sich nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nochmals befassen. Wenn keine andere Einsatzmöglichkeit besteht, ist nach dem Erfurter Urteil die Kündigung rechtmäßig.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.