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Abschläge sind rechtens
Invalidenrenten
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rentenkürzungen bei Versicherten rechtmäßig sind, die noch vor ihrem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Die seit 2001 geltenden gesetzlichen Regelungen sind verfassungsgemäß. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hervor, die kürzlich in Karlsruhe bekannt gegeben wurden. (Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09) Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln, müssen seit 1992 Rentenkürzungen akzeptieren. Seit 2001 wurde dies auch Erwerbsminderungsrentnern zugemutet, die das 60. Le...
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