Abschläge sind rechtens

Invalidenrenten

  • Lesedauer: 1 Min.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rentenkürzungen bei Versicherten rechtmäßig sind, die noch vor ihrem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Die seit 2001 geltenden gesetzlichen Regelungen sind verfassungsgemäß. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts hervor, die kürzlich in Karlsruhe bekannt gegeben wurden. (Az.: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09)

Rentner, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln, müssen seit 1992 Rentenkürzungen akzeptieren. Seit 2001 wurde dies auch Erwerbsminderungsrentnern zugemutet, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. In diesen Fällen wurde die Rentenberechnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geändert.

Dagegen hatten zwei Männer geklagt, die im Alter von 51 und 57 Jahren eine Erwerbsminderungsrente erhielten. Wegen ihres vorzeitigen Rentenbeginns wurde ihr Altersgeld monatlich um 15 Euro beziehungsweise 16 Euro gesenkt. Die Kläger sahen dadurch ihr Grundrecht auf Eigentum, den allgemeinen Gleichheitssatz sowie das Benachteiligungsverbot verletzt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch anders.

Die Regelungen zum Rentenabschlag bei den Erwerbsminderungsrenten stünden im Einklang mit dem Grundgesetz. Sie seien verhältnismäßig und dienten zudem einem Gemeinwohlzweck.

Der Gesetzgeber habe mit den Abschlägen verhindern wollen, dass Rentner vorzeitig in den Ruhestand gehen und das Rentensystem zu stark belasten. Die Kürzungen seien laut Urteil zumutbar und belasteten die Erwerbsminderungsrentner nicht übermäßig, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihren am 11. Januar verkündeten Beschlüssen.

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.