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Bei Erhöhung des Kassenbeitrages gilt ein Sonderkündigungsrecht

Gesetzliche Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar 2011 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Jede Kasse darf außerdem einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben, wenn sie mit den ihr zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht auskommt. Dieser Beitrag ist allein vom Versicherten unabhängig vom Einkommen zu tragen. Das ist das Ergebnis des GKV-Finanzierungsgesetzes,...

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