Bei Erhöhung des Kassenbeitrages gilt ein Sonderkündigungsrecht

Gesetzliche Krankenversicherung

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Seit dem 1. Januar 2011 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Jede Kasse darf außerdem einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben, wenn sie mit den ihr zu Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht auskommt. Dieser Beitrag ist allein vom Versicherten unabhängig vom Einkommen zu tragen. Das ist das Ergebnis des GKV-Finanzierungsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2011 gilt.

Von dieser Möglichkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrages macht zum Beispiel die BKK Hoesch Gebrauch. Sie verlangt monatlich 15 Euro rückwirkend ab Januar 2011. Dieser Zusatzbeitrag ist vierteljährlich, spätestens bis zum 10. des zweiten Monats des Quartals, zu entrichten.

Der Gesetzgeber hat einen Sozialausgleich für den Fall vorgesehen, dass die Belastung eines Versicherten durch den Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.

Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben die Mitglieder dieser Kasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer anderen Kasse wechseln. Jede Kasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt (Fälligkeitstermin), auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen aber weiterhin unterschiedliche Leistungen an. Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur Kosten und Prämien zum Maßstab machen, sondern unbedingt auch auf das Leistungsspektrum der neuen Kasse achten. So können zum Beispiel die Kostenübernahme von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – für viele Betroffene entscheidende Faktoren sein.

Stellt sich die Frage: Wie findet ein wechselwilliger Kunde seine »richtige« Krankenkasse? Welche Kasse berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse am besten? Fragen, die für den Einzelnen schwer zu beantworten sind. Die Service- und Leistungsangebote der gesetzlichen Kassen sind differenziert, umfänglich und schwer vergleichbar. Die meisten Bürger dürften bei den Angeboten der über 200 gesetzlichen Krankenkassen wohl überfordert sein.

Wer Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sucht, kann sich auch an die Experten in den Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale wenden. Sie haben zum Beispiel computergestützte Beratungen in ihrem Angebot.

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