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Wegeunfall

Urteil

Arbeitnehmer sind auch dann unfallversichert, wenn sie im Betrieb auf dem Weg zum Essen verunglücken. So ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Az. S23 U252/09). Die Klage einer Berufsgenossenschaft, die eine Entschädigung zahlen musste, wurde abgewiesen. Die Frau wollte eine Limonade an der Kasse zahlen. Auf dem Weg dorthin rutschte sie aus, verdrehte sich das Knie und musste vier Wochen zu Hau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/195865.wegeunfall.html

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