Grandioser »Schlussstein« oder ein neues Alexa

Berliner Verwaltungsgericht verhandelte gestern über die Bebauungspläne an der Leipziger Straße

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Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen
Peter Kirschey aus Berliner Gerichtssälen

Gesprochen wird über Geschosshöhen, Zufahrten, Glasüberdachung, über »Schlussstein« oder »Bindeglied« – tatsächlich geht es um Millionen. Vor Gericht wurde gestern über den geplanten Neubau auf dem Gelände des einstigen Wertheim-Kaufhauses an der Leipziger Straße gestritten.

Wo etwas Neues entsteht, da wird mit Sicherheit dagegen geklagt. Auf dem drei Fußballfelder großen Areal zwischen dem Bundesrat und der alten, recht verlassen wirkenden Voßstraße soll etwas ganz Besonderes entstehen, etwas Einmaliges – eben ein »Schlussstein« im architektonischen Ensemble Potsdamer-Leipziger Straße, ein »attraktives Bindeglied« zwischen Potsdamer Platz und Friedrichsstraße.

Dort soll – wahnsinnig originell – ein Einkaufs-, Geschäfts- und Wohnkomplex entstehen, der ein Magnet für alle Berliner und Gäste werden soll, nachdem der neu entstandene Leipziger Platz eher durch bauliche Kälte und Belanglosigkeit überzeugt. Die Gesamtgeschossfläche wird stolze 89 000 Quadratmeter betragen, 30 Prozent davon sollen Edelquartiere werden, auf 36 000 Quadratmetern sollen Einzelhandelsflächen entstehen. Die Tristesse des Leipziger Platzes soll mit dem neuen Zentrum überwunden werden. Tausende werden strömen, so die kühnen Visionen des Unternehmens High Gain House Investment (HGHI), und genau das missfällt einigen Anliegern der Voßstraße, die dagegen Klage einreichten.

In der noch vom Krieg gezeichneten Voßstraße, die parallel zur Leipziger Straße verläuft, befinden sich zur Zeit ein altes Bürogebäude, eine Brache und zwei Wohnhäuser aus der Endzeit der DDR. Die Eigentümer dieser Flächen sehen in dem neu entstehenden Tempel des Konsums und des höheren Wohnkomforts eine unzumutbare Verkehrsbelastung. Die vier so genannten Wohntürme, die zur Voßstraße zeigen sollen, würden alles andere erdrücken. Das Projekt erweise sich somit als rücksichtslos.

Es wird schon fleißig gebuddelt an der Leipziger Straße. Eine Teilbaugenehmigung für den Untergrund ist schon erteilt. Für alles, was einmal aus der Erde ragen wird, ist der planerische Schlusspunkt aber noch nicht gesetzt. In zwei Vorbescheiden hat das Bezirksamt Mitte die geplanten vier Wohntürme, die Geschossfläche und die Lage der Zufahrten für zulässig erklärt, eine endgültige Baugenehmigung steht noch aus. Die Kläger fürchten nun, dass sie von dem Komplex erdrückt werden und ihre eigenen Grundstücke an Wert verlieren. Sie sehen in dem neu entstehenden Giganten eine Verletzung des Nachbarschaftsrechts. Und so wurde vor Gericht erbittert debattiert, was als Geschossfläche gezählt werden muss und was nicht. Zum Beispiel, ob die geplanten 1600 Quadratmeter Glasüberdachung Geschossfläche ist oder nicht. Die Erbauer von HGHI und die Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betonten immer wieder, dass es sich bei dem Areal nicht um eine gewöhnliche Fläche in irgend einem Stadtteil handele, sondern um ein Filetstück mit herausragender Bedeutung. Hier dürften nicht die üblichen Begrenzungen gelten.

Bis Redaktionsschluss hat das Gericht noch keine Entscheidung gefällt. Doch selbst, wenn die Klagen gegen die Vorbescheide jetzt abgewiesen werden, kann dann, wenn die endgültige Baugenehmigung erteilt ist, erneut geklagt werden. Insofern war die gestrige Verhandlung nicht mehr als ein Testballon.

Nach Aussagen der HGHI gibt es für den neuen Komplex schon die ersten Mieter. Das Unternehmen sieht keine Gefahr, dass durch einen Baustopp das Projekt noch zu Fall gebracht werden kann. Das alte Wertheim-Kaufhaus war im Krieg schwer beschädigt worden, die Ruinen wurden 1948/1949 abgerissen.

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