Gericht lehnt Unterbringung von Sexualstraftätern ab
Baden-Württemberg muss bisherige Pläne aufgeben
Karlsruhe (dpa/ND). In Baden-Württemberg dürften die Pläne zur Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter gescheitert sein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte eine Unterbringung in dem vorgesehenen Gebäude auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Heilbronn ab.
Die Unterbringung genüge nicht den gesetzlichen Bestimmungen, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Entscheidung ist endgültig. Die Unterbringungspläne gehen noch auf die bisherige schwarz-gelbe Landesregierung zurück. (Aktenzeichen 14 Wx 20/11 u. 14 Wx 24/11). Der Mann, über dessen Fall konkret entschieden wurde, war im August 2010 aus der Sicherungsverwahrung in Freiburg entlassen worden und wurde seither ständig von der Polizei überwacht. Die Stadt Freiburg hatte seine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung nach dem Therapieunterbringungsgesetz beantragt. Dies setze aber die »räumliche und organisatorische Trennung der Therapieeinrichtung von Einrichtungen des Strafvollzuges« voraus, so das OLG. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Die Bestimmungen zur »Therapieunterbringung« blieben davon jedoch unberührt.
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