Italien wird Republik

KALENDERBLATT

  • Gerhard Feldbauer
  • Lesedauer: 2 Min.

Das italienische Königshaus half 1922 entscheidend, Mussolini an die Macht zu bringen. Bis zum Frühsommer 1943 blieb es eine wichtige Stütze der faschistischen Diktatur. Erst als nach Stalingrad und der Landung der Alliierten auf Sizilien ersichtlich wurde, dass Hitlerdeutschland den Krieg nicht mehr gewinnen würde, entledigten sich führende Kreise der Großbourgeoisie und des Militärs zusammen mit Vittorio Emanuele III. und in Absprache mit dem Vatikan in einer Palastrevolte am 25. Juli 1943 des »Duce«. Im Auftrag des Königs bildete Marschall Pietro Badoglio eine Militärregierung, die mit den Alliierten einen Waffenstillstand schloss. Nach der darauf erfolgten Okkupation von Nord- und Mittelitalien durch die Wehrmacht bildeten Kommunisten und Sozialisten mit den bürgerlichen Oppositionsparteien ein Nationales Befreiungskomitee, dessen Vertreter im April 1944 in das Kabinett Badoglio eintraten, das damit den Charakter einer antifaschistischen Einheitsregierung annahm (Wende von Salerno).

Trotz des Frontwechsels der Monarchie forderten vor allem Kommunisten und Sozialisten die Abdankung des Königs. Um die Einheit im Kampf gegen Hitlerdeutschland zu wahren, wurde vereinbart, dass der König abdankte, aber Kronprinz Umberto als Statthalter einsetzen durfte. Über die Staatsform sollte nach dem Krieg entschieden werden.

Nach dem Sieg über den Faschismus wollte das Königshaus davon nichts mehr wissen. Als am 2. Juni 1946 zur Staatsform ein Referendum stattfand, stimmten fast 13 Millionen Italiener (54,3 Prozent) für die Republik. Umberto weigerte sich, das Resultat anzuerkennen. Monarchisten und Faschisten entfesselten im ganzen Land, vor allem aber im Süden, blutige Auseinandersetzungen, um wegen angeblicher »Unregelmäßigkeiten« eine Annullierung der Abstimmungsergebnisse durchzusetzen. Als die Linke Massendemonstrationen für die Republik organisierte, floh Umberto ins faschistische Spanien. Da die Königsfamilie und ihre Anhänger bei ihrer feindseligen Haltung gegenüber der Republik blieben, wurden sie des Landes verwiesen und in der Verfassung für die männlichen Savoyer ein Rückkehrverbot festgeschrieben.

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