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Alkoholfahrt auch im Krankenfahrstuhl strafbar
Heil- und Hilfsmittel
Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sollte sich auch mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl nicht mehr auf die Straße begeben – auch nicht auf einen Rad- oder Fußweg.
Ab 1,1 Promille wäre dies als »Trunkenheit im Straßenverkehr« strafbar, selbst wenn man auf einem Rad- oder Fußgängerweg erwischt wird. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 2 St OLG Ss 230/10) weist die Württembergische Versicherung AG hin. Im entschiedenen Fall wurde ein Mann, der in seinem Krankenfahrstuhl mit 1,25 Promille auf einem Radweg gefahren war, zu...
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