Opposition prüft Klage wegen Wahlrecht

Frist für die Reform läuft Ende des Monats aus

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Berlin (dpa/ND). Die Opposition prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, falls die schwarz-gelbe Koalition die Frist für die Reform des Wahlrechts bis zum 30. Juni verstreichen lässt. »Selbstverständlich denken wir darüber nach«, sagte der Rechtspolitiker der Grünen, Jerzy Montag, der »Frankfurter Rundschau«. Zuvor hatte bereits die SPD mit einem Gang nach Karlsruhe gedroht.

Das Wahlrecht muss nach einer Entscheidung der Richter bis Ende dieses Monats reformiert werden. Das höchste deutsche Gericht hatte die Regelung zum negativen Stimmgewicht 2008 für verfassungswidrig erklärt. Künftig muss verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält.

Nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann reicht eine »Schmalspurreform« nicht aus. Durch vielen Überhangmandate könne es bei der nächsten Bundestagswahl dazu kommen, dass die Parteien, die eine Mehrheit der Stimmen erhalten haben, trotzdem nicht die Regierung stellen, so der Politiker. Eine solche »Umkehrung der Mehrheitsverhältnisse« durch Überhangmandate sei nicht akzeptabel.

Sollte es zum 30. Juni keine Reform geben, gilt das alte Wahlrecht weiter. Dann könnten Parteien oder Wähler klagen, weil sie ihre Rechte verletzt sehen, erklärte der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

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