Mehr Mietern eine Schonfrist

Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt in der Innenstadt sieben Jahre Kündigungsschutz

  • Bernd Kammer
  • Lesedauer: 3 Min.

Kleine Entwarnung für Mieter in der Innenstadt: Ihr Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beträgt weiterhin sieben Jahre. Das hat gestern der Senat beschlossen. Die alte Regelung läuft Ende August aus, danach hätte für die Mieter nur noch die gesetzliche Schonfrist von drei Jahren bestanden. Außerdem gilt der erweiterte Schutz nun in sechs statt bisher vier Bezirken.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) hatte lange gezögert, bis sie sich zur Neuauflage des siebenjährigen Kündigungsschutzes entschloss. In ihrer Verwaltung war auch ein Abschmelzen auf fünf Jahre erwogen worden, Linkspartei und der Berliner Mieterverein dagegen hatten angesichts der angespannten Wohnungslage eine Ausweitung auf zehn Jahre gefordert. Die sieben Jahre seien eine »ausgewogene Entscheidung«, so Junge-Reyer gestern. Es gehe zwar zum einen um die Rechte der Eigentümer. »Aber es handelt sich um einen gewollten und nach dem Gesetz möglichen Schutz der Mieter.«

Bisher galt dieser Schutz für 1,26 Millionen Bewohner in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg. Jetzt sind auch rund 620 000 Mieter in Steglitz-Zehlendorf und Mitte sieben Jahre vor Eigenbedarfskündigungen geschützt, sollten ihre Wohnungen in Eigentum umgewandelt und verkauft werden.

Laut Junge-Reyer ist der große Umwandlungsboom mittlerweile abgeebbt. Wurden im Jahr 2000 noch rund 20 000 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, waren es im vergangenen Jahr noch 4500. Vor zehn Jahren sei offenbar ein großer Ansturm von Käufern erwartet worden, was so nicht eingetreten sei, so die Senatorin. Nur knapp 14 Prozent aller Wohnungen in Berlin seien Eigentumswohnungen, im Vergleich zu anderen Großstädten ein geringer Anteil. Trotzdem habe man sich für eine Ausweitung des Schutzes entschieden. Kriterien in bestimmten Bezirken wie Zunahme der Einwohnerzahl, die Zahl der Wohnungsverkäufe und der Umwandlungen hätten den Ausschlag gegeben, ob die Mieter »in besonderer Weise vor vorzeitigem Verlassen der Wohnung zu schützen sind«.

In Pankow beispielsweise sind die Angebotsmieten überdurchschnittlich gestiegen, die Zahl der Wohnungsumwandlungen lag im vergangenen Jahr bei 750. In den neu hinzugekommenen Bezirken ist es ähnlich, in Steglitz-Zehlendorf wurden 476 Wohnungen umgewandelt, in Mitte 336.

Die Linkspartei begrüßte die Regelung als »erstes gutes Ergebnis«. Weitere Gebiete könnten auf Basis eines jährlichen Monitorings hinzukommen, erklärte Fraktionschef Udo Wolf. Wibke Werner vom Mieterverein fordert die Einbeziehung von Neukölln, Treptow-Köpenick und Lichtenberg. »Auch in diesen Bezirken wächst die Gefahr, dass durch Umwandlung in Eigentum das Angebot an bezahlbaren Wohnungen weiter schrumpft. In Hamburg gelten die verlängerten Schutzfristen stadtweit, dass sollte auch in Berlin möglich sein.« Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen erwartet keine Entlastung für den Wohnungsmarkt. »Das geht nur durch eine Vergrößerung des Angebots, also mehr Neubau«, so Sprecher David Eberhart.

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