Ein Arbeitgeber darf einer schwangeren Frau mit einem abgestorbenen Fötus im Leib nicht kündigen. Denn ist das Kind noch nicht von der Mutter getrennt, greift das Mutterschutzgesetz, urteilte am 12. Dezember 2013 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az. 8 AZR 838/12). Eine Kündigung stelle eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.