BGH: Mietnebenkosten müssen angemessen sein

Beweislast für Verstoß liegt jedoch beim Mieter

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Karlsruhe (AFP/ND). Im Streit um die Höhe von Mietnebenkosten hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Vermieterrechte gestärkt. Gehen Mieter davon aus, dass Nebenkosten wegen unwirtschaftlichen Verhaltens des Vermieters zu hoch sind, müssen dies die Mieter nachweisen, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied.

Das Gericht betonte allerdings auch, dass Vermieter verpflichtet sind, bei Entscheidungen, die die Höhe der Nebenkosten beeinflussen, auf »ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis« zu achten. Im aktuellen Fall hatte ein Mieter die Zahlung der Mietnebenkostenabrechnung teilweise verweigert, weil sein Anteil an den Müllabfuhrgebühren mit 500 Euro angeblich zu hoch gewesen sei. Laut BGH hätte der Mieter die Belege des Vermieters einsehen müssen, um sich über die Müllgebühren der Stadt zu informieren. Zudem lag der Grund für die hohen Abrechnungen im Fehlverhalten der Mieter, die immer wieder Restmüll in die für Verpackung gedachten kostenlosen gelben Tonnen geworfen hatten.

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