Das alte Gaunerprinzip

Standpunkt von Uwe Kalbe

  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist eine infame Behauptung, die Bundesregierung sage nicht die Wahrheit. Denn da, wo sie Gefahr läuft, die Unwahrheit zu sagen, sagt sie nichts. So ist das beim Panzergeschäft mit Saudi-Arabien. Die Bundesregierung verweigert im Wissen, dass dieser Deal jedem Menschenrechtspalaver zum Nahen und Mittleren Osten Hohn spricht, die Bestätigung.

Und so ist das auch bei der Klage gegen die letzten Atomwaffen in Deutschland. Eine Apothekerin, die es wagt, der Bundesregierung vor Gericht die Stirn zu bieten, erlebt die typische Reaktion jedes Kleinkriminellen. Die Regierung stellt sich dumm. Am Donnerstag weigerte sich ihr Vertreter, die Existenz von Atomwaffen in Deutschland zu bestätigen. So steht das Gericht nicht nur vor der Frage, wie es mit dem Vorstoß einer Einzelperson zur Durchsetzung des Völkerrechts umgehen soll, sondern auch vor der, wie es das konkrete Anliegen behandelt. Natürlich zweifelt niemand an der Existenz der Atomwaffen, und natürlich hat die Klägerin guten Grund, sich zu fürchten. Guten Grund erst recht zur Frage, wieso sie ihr Leben auch noch von der Bundeswehr gefährden lassen soll, die zum Einsatz von Atomwaffen nicht einmal das formale Recht besitzt. Die Regierung würde ihr das Opfer auch kaum überzeugend nahebringen können. Deshalb handelt sie nach dem alten Gaunerprinzip vor Gericht: Lieber nichts als die Wahrheit.

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