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Höhere Löhne für Gerüstbauer
Weichen für verbindlichen Mindestlohn gestellt
Frankfurt am Main (ND). Seit dem 1. August gilt der neue Tarifvertrag für Gerüstbauer. Vereinbart wurde darin auch eine Lohnuntergrenze von 9,50 Euro in Ost und West. Damit war es der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) erstmals gelungen, mit der Bundesinnung Gerüstbau eine untere Lohngrenze zu vereinbaren. Ab Herbst ist dadurch ein Mindestlohn möglich. »Die Einführung des Mindestloh...
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