Höhere Löhne für Gerüstbauer

Weichen für verbindlichen Mindestlohn gestellt

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Frankfurt am Main (ND). Seit dem 1. August gilt der neue Tarifvertrag für Gerüstbauer. Vereinbart wurde darin auch eine Lohnuntergrenze von 9,50 Euro in Ost und West. Damit war es der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) erstmals gelungen, mit der Bundesinnung Gerüstbau eine untere Lohngrenze zu vereinbaren. Ab Herbst ist dadurch ein Mindestlohn möglich. »Die Einführung des Mindestlohns für die knapp 30 000 Gerüstbauer in ganz Deutschland ist mehr als überfällig«, sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. Die Bundesinnung bestätigte das gemeinsame Ziel, nach dem die niedrigste Tarifgruppe von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, um so bis November einen Mindestlohn einzuführen.

Mit dem Lohntarifvertrag endet gleichzeitig eine mehrjährige Phase ohne Tarifvertrag in der Branche. Die letzte Vereinbarung war im Jahr 2005 ersatzlos ausgelaufen. Im Westen beträgt der Ecklohn für einen Gerüstbauer nun 13,64 Euro. Der letzte gültige Ecklohn West lag 2005 bei 13,24 Euro. Im Osten darf der Tariflohn noch bis maximal 3,74 Prozent vom West-Ecklohn nach unten abweichen. Gleichzeitig wurde aber vereinbart, dass die Ost-Löhne innerhalb von drei Jahren an den Westen herangeführt werden. Gleiche Löhne in Ost und West sollen danach ab dem 1.Oktober 2014 gelten. Die Ausbildungsvergütungen der angehenden Gerüstbauer im Osten und Westen sind nach Angaben der Gewerkschaft mit dem Tarifabschluss bereits vereinheitlicht.

Foto: dpa/David Ebener

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