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Arbeit unter bestimmten Umständen auch bei Gehunfähigkeit zumutbar
Erwerbsminderungsrente
Arbeit ist auch bei einer Gehunfähigkeit unter bestimmten Umständen zumutbar. Das Landessozialgericht (LSG) Potsdam hat damit den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente beschränkt (Az. L 3 R 501/10).
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, die den Weg zu ihrer Arbeitsstelle nicht mehr bewältigen, gelten in der Regel als voll erwerbsgemindert. Kommt allerdings der Reha-Träger für die anfallenden Beförderungskosten zum Arbeitsplatz auf, kann eine Arbeit für den Beschäftigten weiter zumutbar sein, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem kürzlich veröffentlichten Urte...
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