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»Das Auge« ist nicht überall erlaubt

Überwachungskameras auf Grundstücken

Die moderne Elektronik ermöglicht Haus- und Grundbesitzern eine nahezu lückenlose Überwachung ihrer Immobilie. Überall können heute Videokameras angebracht werden. Die Geräte liefern dann fortwährend Bilder in das heimische Wohnzimmer. Auch althergebrachte Fotos sind immer noch gefragt. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, wird von den Gerichten auch gestattet.

Gerade im Bereich der Videoüberwachung gelten strenge Vorschriften. Keinesfalls dürfen die Persönlichkeitsrechte von ahnungslosen Passanten verletzt werden. Kollidieren die Interessen von Grundstückseigentümern und »Überwachten«, dann entscheidet sich die Justiz häufig gegen die lückenlose Beobachtung und für die Bürgerrechte. Die Landesbausparkassen (LBS) hat einige Fälle zu dem Thema gesammelt. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205607.das-auge-ist-nicht-ueberall-erlaubt.html

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