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Kündigung wegen besserer Immobilienverwertung

BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat am 8. Juni 2011 eine Entscheidung zu den Voraussetzungen einer sogenannten Verwertungskündigung getroffen, die dem Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Kündigung eines Mieters bescheinigt (Az. VIII ZR 226/09).

Dazu lag folgender Fall zur Entscheidung vor: Die westdeutschen Erben eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Einfamilienhauses in der DDR, das 1953 vermietet wurde, kündigten 2007 den Mietvertrag, weil sie das sanierungsbedürftige und Verlust bringende Haus verkaufen wollten. Es ging dabei um den Erlös für die Mitglieder der Erbengemeinschaft. Der lasse sich nur durch einen Verkauf des lee...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205613.kuendigung-wegen-besserer-immobilienverwertung.html

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