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Äußerst scheinheilig
Wer sich wie ein Arbeitgeber benimmt, muss auch damit rechnen, wie ein Arbeitgeber behandelt zu werden. Umso mehr, wenn aus dem Sonderstatus, den die kirchlichen Unternehmen noch immer haben, handfeste Wettbewerbsvorteile erwachsen.
Der Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) hat rund 350 000 Beschäftigte in 160 Betrieben – von der Jugendhilfe über ambulante Pflegedienste bis zu Krankenhäusern. In diesen Unternehmen gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht, es gibt keine Betriebsräte, dafür aber Mitarbeitervertretungen auf Basis des Kirchenrechts. Dort wird zwar auch über Entgelte verhandelt, ein Streikrech...
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