EU-Gericht stärkt die Rechte der leiblichen Väter

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Deutschland / Bundesjustizministerium prüft Gesetzänderung

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Rechte leiblicher Väter gestärkt, die sich Kontakt mit ihrem Kind wünschen. Die Straßburger Richter verurteilten Deutschland wegen Verletzung des Rechts auf ein Privat- und Familienleben.

Straßburg (epd/ND). Geklagt hatte ein Mann aus Fulda, der eine Beziehung mit einer verheirateten Frau hatte und glaubt, der Vater ihres inzwischen siebenjährigen Sohnes zu sein. Die deutschen Gerichte verweigerten dem Mann allerdings einen Vaterschaftstest sowie den Umgang mit dem Kind. Nötig sei in einer solchen Situation eine sorgfältige Einzelfallprüfung, rügte das Menschenrechtsgericht am Donnerstag. Das Wohl des Kindes müsse beleuchtet, die Rechte aller Beteiligten abgewogen werden. Das hätten die Gerichte nicht getan.

Die Mutter des Jungen und ihr Ehemann hatten sich nach dem Ende der Affäre entschieden, das Kind gemeinsam aufzuziehen und auch keinen Vaterschaftstest vornehmen zu lassen. Der Ex-Geliebte hingegen hatte sich allerdings schon auf seine Vater-Aufgaben eingestellt. So begleitete er seine Freundin während der Schwangerschaft mehrmals zum Arzt und erkannte auch die Vaterschaft an.

Nach der Geburt durfte der Mann jedoch sein mutmaßliches Kind nicht ein einziges Mal sehen. Inzwischen lebt der Siebenjährige mit seinen rechtlichen Eltern in England. Das Recht auf einen Vaterschaftstest sprachen die Straßburger Richter dem Kläger nicht ausdrücklich zu. Er erhält aber 5000 Euro Schmerzensgeld und 10 000 Euro für Prozesskosten.

Wahrscheinlich ist außerdem, dass das Urteil gemeinsam mit anderen Straßburger Richtersprüchen zu Änderungen im deutschen Familienrecht führt. Das Gericht habe ein EGMR-Urteil vom vergangenen Jahr bestätigt, in dem es ebenfalls um die Problematik biologischer und rechtlicher Väter gegangen sei, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Berlin. »Die Analyse des heutigen Urteils wird in die Überlegung einfließen, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus den bereits ergangenen und noch ausstehenden EGMR-Entscheidungen zum Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem und biologischem Vater zu ziehen sind«, sagte der Sprecher. Am Straßburger Gericht sind noch mehrere ähnlich gelagerte Verfahren gegen Deutschland anhängig, deren Ausgang das Ministerium zunächst abwarten will.

Die deutsche Väterinitiative »Väteraufbruch für Kinder« nannte das Urteil »etwas vorsichtig«, äußerte sich aber grundsätzlich zufrieden. Einem Vater könne der Umgang mit seinem Kind nicht einfach kategorisch verwehrt werden, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Sonnenberger dem epd.

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