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Risiken beim Erwerb gebrauchter Software

Aktuelles Urteil

»Werfen Sie Ihr Geld nicht aus dem Windows« – »Sparen Sie bis zu 50 Prozent beim Softwarekauf« – derartige Werbung lockt mit günstigen Angeboten zum Erwerb »gebrauchter Software«. Dass solche Angebote auch große Risiken bergen, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2011 (Az. 2-06 O 576/09), mit dem ein Käufer angeblich gebrauchter Software unter anderem zur Zahlung von Schadenersatz und zur Löschung der installierten Software verpflichtet wurde. Zudem muss der Käufer die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Hintergrund des Falles: Der Käufer hat angeblich gebrauchte Software verwendet, konnte den Erwerb aber nicht ansatzweise nachweisen. Dass hierfür selbst erstellte »Lizenzurkunden« und »Notartestate« nicht ausreichen, dürfte spätestens klar sein, seitdem dem Gebrauchtsoftwarehändler usedSoft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem Oberlandesgerichts Frankfurt am Main der Verk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207175.risiken-beim-erwerb-gebrauchter-software.html

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