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Wie oft wird getäuscht?
Janina Löbel über den Ansturm auf die Lebensmittelplattform
ND: Ihre Internetplattform geht Täuschungen bezüglich Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln nach. Seit dem Start von »Lebensmittelklarheit.de« im Juli wurden 3000 Produkte gemeldet - mussten Sie die Kapazität schon erhöhen?
Löbel: Zu Beginn hatten wir bis zu zwei Millionen Zugriffe pro Tag. Das war für unser System zu viel. Da mussten wir aufrüsten. Das Bundesverbraucherministerium hat zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, und übergangsweise beteiligen sich zusätzliche Kollegen der Verbraucherzentralen. So können wir den Stau der Meldungen abarbeiten. Doch wir werden auch weiterhin nur maximal drei neue Produkte inklusive einer Stellungnahme des Herstellers online zu stellen.
Nach welchen Kriterien sieben Sie die Produktbeschwerden aus?
Grundsätzlich befassen wir uns nur mit Fällen, die sich in einem Graubereich der Kennzeichnungspflicht befinden. Sobald es klar definierbare Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gibt - was im Falle einer fehlenden Zutatenliste der Fall wäre - leiten wir das an die Lebensmittelüberwachung weiter, denn darüber gibt es nichts mehr zu diskutieren. Das kam aber bis dato äußerst selten vor.
Und was liegt im Graubereich?
Uns geht es nur um die Aufmachung und Kennzeichnung des Produkts. Gibt es hier einen plausiblen Vorwurf der Täuschung, wird eine Stellungnahme des Herstellers eingefordert. Das ist letztlich nur in 50 Prozent der Meldungen der Fall. Denn viele Beschwerden beziehen sich auf Geschmack, allergieauslösende Stoffe oder hygienische Mängel, was wir nicht behandeln, sondern an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Wie reagieren die Unternehmen darauf, wenn sie um Stellungnahme gebeten werden?
Etliche Hersteller beantworten die Fragen zügig. Viele haben sich gleich an uns gewandt und einen Ansprechpartner genannt. Sie haben erkannt, dass so auch ein direkter Kontakt mit den Verbrauchern stattfinden kann. Manche bieten aufgrund der Meldungen auch tatsächlich an, etwas an ihrem Produkt zu ändern.
Aber es arbeiten nicht alle mit.
Nein, viele Hersteller verweigern konsequent jede Stellungnahme und erklären nur: Wir halten uns an das geltende Recht, mehr gibt es nicht zu sagen. Wo keine Stellungnahme erfolgt und das Produkt nach sieben Tagen online geschaltet wird, vermelden wir das in der Statuszeile.
Was sollte sich nach den bisherigen Erfahrungen ändern?
Verbrauchern stößt vieles im Bereich des Clean Labelings auf. So gibt es oft eine Diskrepanz zwischen der Angabe »ohne Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker« und den tatsächlichen Inhaltsstoffen. Auch die regionale Bewerbung von Produkten und allgemein die Differenz zwischen Aufmachung und Zutaten wird bemängelt. Es wird nicht mehr lange dauern, bis wir hier Forderungen ausformulieren.
Ist angedacht, das Konzept auf andere Produkte zu übertragen?
Man kann sich eine Ausweitung durchaus vorstellen. Versicherungs- und Finanzprodukte drängen sich fast auf. Wir sind nicht so weit, dass wir ein konkretes neues Projekt im Kopf haben, doch wir haben schon oft mit Kollegen anderer Abteilungen darüber diskutiert.
Fragen: Yvonne von Hunnius
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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