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Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot
Samen- und Eizellenspenden
Paare, die nur mit einer Eizellenspende ein Kind bekommen könnten, dürfen nicht mehr auf Hilfe aus Straßburg hoffen: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 3. November 2011 (Az. 57813/00) bestätigte das Verbot der Spende von Eizellen für die künstliche Befruchtung in Österreich. Die Entscheidung dürfte auf das in Deutschland bestehende Verbot übertragbar sein.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212739.europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-verbot.html
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