Grenzwertig

Kommentar von Fabian Lambeck

  • Lesedauer: 2 Min.

Kein Beruf ist wie der andere. Auch die mit der Berufsausübung verbundenen Risiken unterscheiden sich erheblich. Vor allem bei Tätigkeiten, die ein Höchstmaß an körperlichem Einsatz erfordern, ist eines ganz sicher programmiert: der Verschleiß. Doch was Unternehmer ihren Maschinen zubilligen und dann in der Bilanz unter Abschreibung erfassen, soll nicht für Arbeitnehmer gelten. Dabei steigt ein Tiefbauer mit 20 anders in den Straßengraben als mit 55. Der Körper setzt hier einfach Grenzen. Aber die deutsche Rentenversicherung kennt nur eine Grenze - die Regelaltersgrenze. So muss sich der Betroffene bis zum offiziellen Renteneintrittsalter quälen oder deutliche Abschläge hinnehmen. Wenn nun ab Januar 2012 die Rente mit 67 schrittweise eingeführt wird, heißt das auch, dass man den Tiefbauern noch mehr von der Rente nimmt.

Die Bundesregierung würgt jede Diskussion mit Verweis auf den demografischen Wandel ab. Den Vorwurf, hier eine Rentenkürzung durch die Hintertür zu betreiben, weist man zurück. Doch wenn man sich schon weigert, die Arbeitgeber stärker zu belasten, die ständig zunehmende Produktivität zu berücksichtigen oder gar das Umlagesystem von versicherungsfremden Leistungen zu befreien, sollte man wenigstens bereit sein, über ein berufsgruppenspezifisches Renteneintrittsalter nachzudenken. Andernfalls muss sich die Bundesregierung vorwerfen lassen, mit der geplanten Anhebung der Lebensarbeitszeit nur eines im Blick zu haben: die Entlastung der Rentenkasse. Schwarz-Gelb fällt es immer schwerer, diesen Vorwurf zu entkräften.

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