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Tipp zur pauschal- versteuerten Direktversicherung

Worauf sollten Arbeitgeber achten, wenn ein neuer Mitarbeiter seine bestehende und nach § 40b EStG pauschalversteuerte Direktversicherung weiterführen möchte? Dazu der Experten-Tipp des Deutschen bAV Service (betriebliche Altersversorgung):

Eine der gängigsten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist die sogenannte Gehalts- oder Barlohnumwandlung. Hierbei verzichten Arbeitnehmer auf Teile ihres Brutto-Arbeitslohns und investieren diese über ihren Arbeitgeber in eine Renten- oder Lebensversicherung. Die Vor- und Nachteile derartiger arbeitnehmerfinanzierter Firmen- oder Betriebsrenten sind vielfältig. Gerade bei Neueins...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/214553.tipp-zur-pauschal-versteuerten-direktversicherung.html

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