Welche Folgen hat Rückzug von Börse?

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Karlsruhe (dpa/nd). Welche Konsequenzen hat es für Aktionäre, wenn sich ein Unternehmen beim »Delisting« vom Börsenparkett ganz oder teilweise zurückzieht? Mit dieser Frage beschäftigen sich seit Dienstag die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Zu klären ist unter anderem, ob das Eigentumsrecht an einer gekauften Aktie dadurch verletzt wird, dass sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt beziehungsweise auf einem anderen Handelsplatz gehandelt werden kann.

Die Folgen für Groß- und Kleinaktionäre können sich dabei unterscheiden: »Der Kleinaktionär verliert einen für jedermann leicht zugänglichen Markt«, so der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Seine Aktien werden »schwerer handelbar«. Der Großaktionär wiederum sehe im Wegfall der Börsenzulassung einen »alltäglichen Marktvorgang«. Er wolle nicht mit »Abfindungsverfahren oder Gerichtsverfahren belastet werden«.

Beim sogenannten Delisting steigen Unternehmen aus dem regulierten Handel aus. Wenn die Kleinaktionäre Pech haben, werden ihre Aktien dann nirgends mehr gehandelt. In anderen Fällen verlassen die Unternehmen zwar den streng geregelten regulierten Markt, weichen dann aber auf einen anderen Handelsplatz im sogenannten Freiverkehr aus. Dort werden die Aktien zwar weiterhin gehandelt, unterliegen jedoch weitaus weniger staatlicher Kontrolle. Das Agieren im Freiverkehr ist außerdem weniger aufwendig und auch billiger für Unternehmen.

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