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Missbrauch von Kreditkarten
Lange Zeit galt als unumstößlich: Wenn eine ec-Karte oder Kreditkarte von Unbefugten an Geldautomaten mit der richtigen Geheimzahl (PIN) zum Geldabheben eingesetzt wurde, dann hatte der Karteninhaber fahrlässig gehandelt und die PIN bei der Karte aufbewahrt. Dann musste er einen Großteil des Verlustes selbst übernehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. November 2011 (Az. XI Z...
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