Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Ein freigestellter Arbeitnehmer nahm Firmendaten mit
Fristlose Kündigung
Die Übermittlung von Firmendaten an ein privates E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Auch bei einem von der Arbeitspflicht bis zum vereinbarten Beendigungstermin freigestellten Arbeitnehmer ist dann eine fristlose Kündigung möglich. Das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) am 29. August 2011 (Az. 7 Sa 248/11). Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/218465.ein-freigestellter-arbeitnehmer-nahm-firmendaten-mit.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.