Klagen gegen Schönefeld erst im Sommer

Die Gerichtsprozesse bezüglich des Großflughafens werden nach der Inbetriebnahme verhandelt

  • Burkhard Fraune, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht wird die zahlreichen Klagen gegen den Hauptstadtflughafen voraussichtlich erst nach der Inbetriebnahme verhandeln. »Der vierte Senat hat sich das für den Sommer vorgenommen«, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Bier der Nachrichtenagentur dpa. »Das wird eher nach der Eröffnung des Flughafens sein.« Ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.

Vom Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt sollen in 100 Tagen die ersten Flugzeuge abheben. Unterdessen gibt es weitere Klagen gegen das Vorzeigeprojekt der Länder Berlin, Brandenburg und des Bundes. Bauern und eine Agrargenossenschaft wehren sich gegen Kompensationsmaßnahmen für den Flughafen.

Insgesamt haben damit 30 Privatleute, Unternehmen und Gemeinden den Gang nach Leipzig angetreten, seit im Herbst 2010 der Streit um die Flugrouten begann. Außerdem ist bei dem Gericht noch ein Verfahren aus dem Jahr 2009 offen. Es richtet sich gegen die Nachtflugregelung. Der vierte Senat mit dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Rubel hatte diese in zwei anderen Verfahren aber im Oktober bestätigt.

Von Mitternacht bis 5 Uhr sind keine Landungen und Starts erlaubt. Ausnahmen gelten für Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. Von 22 Uhr bis Mitternacht und von 5 bis 6 Uhr sind durchschnittlich 77 Flüge erlaubt, maximal 103.

Die übrigen 30 Klagen richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss, den das oberste deutsche Verwaltungsgericht 2006 eigentlich letztinstanzlich abgesegnet hatte. Die Kläger machen jedoch geltend, sie hätten damals nicht ahnen können, dass die Flugrouten einmal so verlaufen würden wie jetzt festgelegt. Vielmehr vermittelte die Genehmigung für den Flughafen den Eindruck, dass die Maschinen geradeaus starten würden.

Zu den Klägern zählen die Gemeinden Kleinmachnow, Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Schulzendorf sowie eine Wohnungsbaugesellschaft aus Kleinmachnow. Viele Betroffene haben enttäuscht die Urteilsbegründung zur Nachtflugregelung verfolgt, denn darin ging Richter Rubel auch auf die Flugrouten ein.

Unsicherheit über die Routen sei im Planfeststellungsverfahren »systemimmanent«, sagte Rubel im Oktober. »Relevant für diese Abwägung ist, wie viele Anwohner ungefähr durch Fluglärm betroffen sein werden und wie schwer die jeweilige Betroffenheit sein wird. Welche Anwohner belästigt sein werden, ist - anders als für die Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete - nicht erheblich.«

Nicht nur vor dem Bundesverwaltungsgericht kämpfen Betroffene gegen den befürchteten Fluglärm. Kleinmachnow und Stahnsdorf haben im Januar Klagen gegen die Flugrouten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angekündigt.

Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Schulzendorf, Großbeeren, der Bürgerverein Brandenburg-Berlin und zwölf weitere Bürgerinitiativen ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Und aus Berlin-Friedrichshagen kommt eine Beschwerde bei der EU-Kommission.

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