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Miete erhöht und einfach vom Konto abgebucht

Eigenmächtiger Zugriff des Vermieters

Eine Wohnungsgesellschaft schickte ihren Mietern die Mitteilung, dass die Miete erhöht werde. Sie verlangte dazu die Zustimmung. Ein Mieter reagierte nicht. Er stimmte weder zu noch lehnte er ab.

Die Wohnungsgesellschaft hatte aber eine Einzugsermächtigung des Mieters. Als keine Rückäußerung des Mieters auf das Schreiben mit der Mieterhöhung eintraf, buchte sie kurzerhand die erhöhte Miete vom Konto ab. Der Mieter nahm die ungenehmigten Abbuchungen zunächst hin, bis der Vermieter nach einiger Zeit die nächste Mieterhöhung aussprach. Jetzt aber widersprach der Mieter beiden Mieterhöhungsver...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/220563.miete-erhoeht-und-einfach-vom-konto-abgebucht.html

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