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Zins mindert Wohngeld

Schmerzensgeld

Haben Patienten nach einem ärztlichen Behandlungsfehler Schmerzensgeld erhalten, mindern die Zinsen des angelegten Geldes den Anspruch auf Wohngeld. Das Schmerzensgeld selbst wird beim Wohngeld nicht angerechnet, urteilte am 9. Februar 2012 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az. 5 C 10.11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/221128.zins-mindert-wohngeld.html

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