Das Misstrauen bleibt

Kommentar von Fabian Lambeck

  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn es die Umstände opportun erscheinen lassen, dann lenkt man den Unmut des Wahlvolkes gern auf Hartz-IV-Bezieher. Oft unterstellt man ihnen Betrug oder doch zumindest Unregelmäßigkeiten. So verwehrte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Kindern aus Hartz-IV-Haushalten Geld für Schulessen oder Unterrichtsmaterialien. Stattdessen ersann sie ein kafkaeskes Gutscheinsystem, das verhindern soll, dass die Eltern der Kinder das Geld anderweitig durchbringen. Hier schwang unausgesprochen die Botschaft mit, man könne den betrügerischen Langzeitarbeitslosen nicht trauen.

Nun zeigen die Zahlen der Bundesagentur, dass Hartz-IV-Betroffene ehrlicher sind, als ihnen das von konservativer Seite häufig unterstellt wird. Die Missbrauchs- bzw. Betrugsquote liegt unter vier Prozent. Wobei zu jenen vier Prozent auch noch die Fälle gehören, in denen Bezieher unabsichtlich gegen die komplexen Hartz-Regelungen verstoßen haben. Jetzt anzunehmen, die Dunkelziffer müsse weitaus höher liegen, zeugt nur von Unkenntnis der Orwellschen Überwachungstechniken, denen sich Langzeitarbeitslose unterwerfen müssen. Die Daten eines jeden Betroffenen werden alle drei Monate per Computer abgeglichen. Hier fliegt jeder Betrug auf. Obwohl der gläserne Sozialgeldempfänger längst Realität ist, hält man das Misstrauen wach. Das hat Methode, denn Misstrauen verhindert Solidarisierungseffekte.

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