Naturschutz: Bauern äußern Ängste

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Potsdam (dpa/nd). Der Naturschutzbund (NABU) hat den Entwurf für das neue Landesnaturschutzgesetz kritisiert. Er sei grob mangelhaft, betonte der NABU-Landesvorsitzende Tom Kirschey am Mittwoch nach der Anhörung im Umweltausschuss des Landtags. So sei der Schutz der Europäischen Vogelschutzgebiete nicht rechtssicher geklärt. Auch fehle es an klaren umsetzbaren Katalogen für Entscheidungen. Der im Gesetzentwurf gewählte Begriff »gute fachliche Praxis« tauge nicht. Es seien genaue Festlegungen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischzucht erforderlich.

Der Bauernbund sieht auf die Landwirte Enteignungen zukommen. Durch die über das Bundesnaturschutzgebiet hinausgehende Regelungen für Vogelschutzgebiete würde Bürokratenwillkür Tür und Tor geöffnet, hieß es.

Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Dieter Dombrowski sagte, dass die rot-rote Landesregierung die bislang bewährte Praxis verlasse, Landesrecht im Verhältnis 1:1 an Bundesrecht anzupassen. Sie greife damit massiv in Eigentumsrechte ein. So könnte die Naturschutzbehörde die rechtmäßige Bodennutzung, Jagd oder Fischerei teilweise einschränken oder auch untersagen.

»Die Kritik des CDU-Abgeordneten Dombrowski am Entwurf des Naturschutzausführungsgesetzes ist völlig unverständlich«, reagierte die Abgeordnete Carolin Steinmetzer-Mann (LINKE). »Die von ihm kritisierten Regelungen, dass Landnutzungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden können, sind nicht neu. Sie standen auch im Vorläufergesetz. Das ist unter Mitverantwortung der CDU verabschiedet worden. Auch dort gab es schon Regelungen, die über das Bundesrecht hinausgehen, was auch sinnvoll sein kann: So ist etwa bei Alleen eine Landesregelung notwendig, weil es in anderen Bundesländern kaum noch Alleen gibt.«

Im Juli 2009 wurde ein neues Bundesnaturschutzgesetz erlassen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit für Brandenburg, das Naturschutzgesetz neu zu fassen.

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