Eine Branche wie jede andere?
Verbandsvertreter streiten über wirksamere Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen
Falschabrechnungen von Pflegediensten, Schmiergeldzahlungen von Apotheken, Prozente für Kliniküberweisungen, Honorare für sinnlose Anwendungsbeobachtungen - das Feld für Korruption und Betrug im Gesundheitswesen ist schwer überschaubar.
Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion fordern nun, dass Korruption auch bei niedergelassenen Vertragsärzten als Straftatbestand gelten soll. Zu diesem Thema befragte der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch in Berlin Sachverständige und Verbandsvertreter.
Kritisiert wurde von vielen, dass bisherige sozialrechtliche oder standesrechtliche Vorkehrungen zur Unterbindung von Fehlverhalten nicht ausreichend wirkten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten aber für genügend. Andererseits plädiert sie auch für eine völlige Transparenz bei den Anwendungsbeobachtungen, die häufig als gut funktionierendes Marketinginstrument der Pharmahersteller eingeschätzt werden: Mediziner verschreiben ein Medikament und erhalten für die Ausfüllung nichtssagender Fragebögen eine Art Belohnungshonorar vom Produzenten. Hier plädiert die KBV für die verpflichtende Zustimmung der Patienten, für eine vollständige und öffentlich zugängliche Datenbank all dieser sogenannten Studien und eine Registrierung der durchführenden Ärzte. Alle Zahlungen sollen offen gelegt werden.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist mit seiner seit 2007 existierenden Selbstverpflichtung zufrieden und betont die »rechtmäßige Kooperation« der Branche mit den Ärzten. Kritischer sieht das Transparency Deutschland. Die Codizes der Industrie gäben keine Antwort darauf, dass seit Jahren die Intransparenz im Gesundheitswesen zunehme, die Geldmenge im System ebenso ansteige wie die Marketingausgaben der Pharmaindustrie. Bei immer höheren Kosten für neue Medikamente gebe es kaum noch Neuentwicklungen, die einen therapeutischen Durchbruch darstellten. Deshalb gehe der SPD-Antrag für eine schärfere Gesetzgebung, »so gut er auch sei«, noch nicht weit genug. Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion sei notwendig, ob das Gesundheitswesen ein Wirtschaftszweig wie jeder andere sein solle oder ein Teil der Daseinsfürsorge.
Mehrere Sachverständige sprachen sich für die Einrichtung und Stärkung spezialisierter Staatsanwaltschaften aus. Eine davon existiert bereits in Frankfurt am Main, sie führt pro Jahr 300 bis 500 Ermittlungsverfahren durch, von denen die viele gegen die Auflage von Strafzahlungen eingestellt werden. Zugunsten einer strafrechtlichen Verfolgung korrupter und betrügerischer Ärzte äußerte sich Jörg Engelhard vom Landeskriminalamt Berlin. Er ermittelt bisher vor allem in Fällen von Abrechnungsbetrug. Die Schadenssummen in Berlin zwischen 50 Euro und 14 Millionen Euro. Pro Jahr beliefen sie sich summarisch auf 40 Millionen Euro und mehr. Bei der Korruption hingegen, die für niedergelassene Ärzte noch kein Straftatbestand ist, gehen die Ermittler von einem großen Dunkelfeld aus.
Für dieses Frühjahr wird ein Urteil des Bundesgerichtshofes erwartet, dessen Großer Strafsenat die Frage klären muss, ob sich auch Kassenärzte wegen Bestechlichkeit strafbar machen können.
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