Senat erhöht Mietzuschüsse

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Der Senat beschloss gestern eine Erhöhung der Richtwerte für angemessene Mieten für ALG-II- Empfänger sowie die zukünftige Bindung an den Mietspiegel. Zugleich werden die Heizkosten abhängig von Gebäudefläche und Energieträger auf der Grundlage des bundesweiten Heizspiegels einbezogen. Die Berechnungsgrundlage der bundesweiten Regelung war zuvor vom Bundessozialgericht (BSG) verworfen worden. Laut Sozialsenator Mario Czaja (CDU) profitieren rund 25 000 Bedarfsgemeinschaften (BG) von der Änderung. Die neuen Werte betragen für einen Ein-Personen-Haushalt im Durchschnitt 394 Euro monatlich für Miete und Heizung (alte Regelung: 378 Euro). Ein Elternpaar mit zwei Kindern erhält durchschnittlich 46 Euro mehr. Des weiteren können nun getrennt lebende Elternteile zusätzlichen Wohnraum für ihre Kinder durch eine neue Härtefallregelung anmelden.

Der Berliner Mieterverein hält die Änderung für nicht weitreichend genug. Da die Mieten seit 2005 enorm gestiegen und die Energiekosten »explodiert« seien, bräuchte es zum Ausgleich eine Erhöhung der Richtwerte um 15 bis 20 Prozent. Anderenfalls sei ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht gewährleistet. Die LINKE weist darauf hin, dass die SPD die Orientierung am Mietspiegel noch unter Rot-Rot »bis zuletzt verhindert« habe, wie der parlamentarische Geschäftsführer Uwe Doering erklärte.

Dem Land Berlin entstünden elf Millionen Euro zusätzliche Kosten, die jedoch den aktuellen Haushalt nicht belasteten, so Czaja. Die Neuerungen gelten ab Mai und werden mit jedem Miet- oder Heizspiegel überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Kritiker monieren, dass weitere Verdrängungen durch Mieterhöhungen drohen, da nicht zwischen den Mietniveaus der verschiedenen Bezirke differenziert werde. Der Senat hält dies jedoch für kontraproduktiv. Man folge damit außerdem einer Vorgabe des Bundessozialgerichts. Einig ist man sich jedoch darin, auch in der Innenstadt eine soziale Mischung zu erhalten zu wollen.

Berlin kommt für zwei drittel der 1,4 Milliarden Euro auf, die für die Unterkünfte der 330 000 hiesigen Bedarfsgemeinschafen verwendet werden. Den Rest zahlt der Bund. Fast 100 000 Gemeinschaften haben Mietkosten über den alten Richtwerten. Davon müssen 60 000 ihre Einnahmen erhöhen oder Geld aus dem Regelsatz zur Finanzierung der Miete verwenden. Im schlimmsten Fall droht ihnen Zwangsumzug. Im Jahr 2011 gab es 1 313 Zwangsumzüge.

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