Henkel will nichts gegen Flughafenasyl machen
Senat verzichtet auf Unterstützung einer Bundesratsinitiative Brandenburgs gegen Internierung
(epd/nd). Zwei Monate vor Eröffnung des neuen Großflughafens in Berlin-Schönefeld schwinden die Chancen, die dort geplante Internierungseinrichtung für Asylbewerber zu verhindern. Berlin werde eine entsprechende Bundesratsinitiative Brandenburgs nicht unterstützen, sagte Innensenator Frank Henkel (CDU). Er könne nicht erkennen, dass die Länderkammer von dem Flughafen-Asylverfahren abrücken und der Vorstoß Brandenburgs Erfolg haben wird.
Neben Flüchtlingsinitiativen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen protestieren auch Juristenvereinigungen wie der Deutsche Anwaltsverein und die Neue Richtervereinigung gegen das Flughafen-Asylverfahren. Seit Einführung des Verfahrens 1993 hätten sich die tatsächlichen Verhältnisse erheblich geändert. Die Flüchtlingszahlen seien extrem zurückgegangen, so dass sich das Flughafenverfahren nicht mehr als Teil einer Notstandsmaßnahme rechtfertigen lasse, heißt es in einer Petition an Bundesregierung und Bundestag.
Berlins Innensenator Henkel betonte, Ziel des Verfahrens solle es lediglich sein, Personen ohne jedes erkennbare Schutzbedürfnis erst gar nicht nach Deutschland einreisen zu lassen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht das beschleunigte Asylverfahren im Transitbereich der Flughäfen als Grundgesetzkonform abgesegnet: »Ein schnelles Verfahren ist für alle Beteiligten gerechter.« Deshalb könne die brandenburgische Landesregierung bei der Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Flughafenverfahrens nicht mit der Unterstützung Berlins rechnen.
Kritiker des Verfahrens bemängeln, dass einreisende Asylbewerber für einen nicht genau definierten Zeitraum in einer haftähnlichen Lage gehalten werden können. Zudem erschwerten extrem kurze Rechtsbehelfs- und Begründungsfristen die Wahrnehmung des Rechtsschutzes. Der Zeitdruck führe immer wieder zu Fehlentscheidungen. Die Unterzeichner fordern, Asylsuchenden statt des Schnellverfahrens auf dem Airport ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen.
Der Großflughafen soll am 3. Juni eröffnet werden. Bei dem Flughafen-Asylverfahren wird der einreisende Flüchtling umgehend auf dem Airport in einem Sonderbereich interniert. Sein Asylantrag muss dann innerhalb von zwei Tagen bearbeitet werden. Bei negativer Entscheidung hat der Flüchtling drei Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das Verwaltungsgericht muss dann den Angaben zufolge innerhalb von 14 Tagen über die Klage entscheiden. Danach erfolgt entweder die Abschiebung oder die Einreise.
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