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Löcher in der Flaggenverwaltungsanordnung

In bestimmten Fällen darf die Franken-Fahne nun auch vor Behörden wehen

Sieg für den Fränkischen Rechen: Die rot-weiße Wappenflagge Frankens darf künftig am Tag der Franken vor und auf fränkischen Behörden flattern. Das hat bisher die Flaggenverwaltungsanordnung des Freistaats verhindert. Die wird jetzt umgangen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/224747.loecher-in-der-flaggenverwaltungsanordnung.html

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